Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4): So bekommen Sie sie vom Arzt

Was ist das Muster 4?

Das Muster 4 ist der bundeseinheitliche Vordruck „Verordnung einer Krankenbeförderung". Mit ihm bescheinigt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin, dass eine Fahrt zu einer Behandlung medizinisch notwendig ist – die Grundvoraussetzung dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten übernimmt. Das Formular ist zweiseitig bedruckt im Format DIN A5 und liegt in jeder Arztpraxis und jedem Krankenhaus vor.

Wer stellt die Verordnung aus?

Ausstellen dürfen behandelnde Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Krankenhäuser im Rahmen des Entlassmanagements. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen auch Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte eine Krankenbeförderung verordnen. Das Formular wird nur an Praxen ausgegeben, nicht direkt an Patientinnen und Patienten.

Was steht auf dem Formular?

Auf dem Muster 4 trägt die Praxis ein:

  • Ihre Patientendaten und die Diagnose bzw. den Behandlungsgrund
  • das benötigte Beförderungsmittel (z. B. Taxi/Mietwagen, Rollstuhl- oder Liegendtransport, Krankentransportwagen)
  • ob eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht vorliegt (Dauerbehandlung, Merkzeichen aG/Bl/H, Pflegegrad) – und falls ja, welche
  • bei Dauerbehandlungen den Zeitraum der Behandlungsserie, damit nicht jede Einzelfahrt neu verordnet werden muss

Bei einer Dauerbehandlung von mindestens sechs Monaten – etwa einer laufenden Dialyse – stellt die Praxis in der Regel eine sogenannte Dauerverordnung für die gesamte Serie aus. Sie müssen dann nicht vor jeder einzelnen Fahrt erneut in die Praxis, sondern legen die eine Verordnung beim ersten Termin vor.

Wann wird die Verordnung ausgestellt?

Grundsätzlich stellt die Praxis die Verordnung vor der Fahrt aus – planen Sie das bei der Terminvereinbarung mit ein. Nur wenn eine Fahrt nicht planbar war, etwa weil Sie sich in einem Ausnahmefall sofort in Behandlung begeben mussten, kann die Verordnung auch nachträglich ausgestellt werden.

Was passiert mit der Verordnung danach?

Hier entscheidet sich, ob Sie einen Umweg über die Krankenkasse einlegen müssen:

Liegt eine der anerkannten Ausnahmen vor (siehe Ratgeber Wer zahlt die Krankenfahrt?), geben Sie die Verordnung direkt beim Fahrdienst ab – bei der ersten Fahrt oder wenn Sie einen neuen Fahrdienst beauftragen. Der Fahrdienst rechnet dann direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sofern er eine entsprechende Vereinbarung hat.

Liegt keine Ausnahme vor, reichen Sie die Verordnung vor Fahrtantritt bei Ihrer Krankenkasse ein und warten deren Genehmigung ab. Erst mit der Genehmigung geben Sie die Unterlagen an den Fahrdienst weiter.

Verordnung nach einem Krankenhausaufenthalt

Werden Sie aus dem Krankenhaus entlassen und benötigen im Anschluss eine Krankenfahrt, kann auch das Krankenhaus im Rahmen des sogenannten Entlassmanagements ein Muster 4 ausstellen – Sie müssen dafür nicht zwingend erst wieder Ihre Hausarztpraxis aufsuchen. Sprechen Sie das aktiv beim Entlassgespräch an, damit die Verordnung rechtzeitig vor der Fahrt vorliegt.

Praxistipp: Was der Fahrdienst von Ihnen braucht

Wenn Sie einen Fahrdienst mit Direktabrechnung beauftragen, halten Sie bei der ersten Fahrt bereit:

  • die Original-Verordnung (Muster 4)
  • Ihre Krankenversichertenkarte
  • bei genehmigungspflichtigen Fahrten den Genehmigungsbescheid der Kasse

Rufen Sie im Zweifel vorab beim Fahrdienst an und schildern Sie Ihre Situation – seriöse Anbieter sagen Ihnen genau, was sie für die Abrechnung mit Ihrer Kasse benötigen. Viele Fahrdienste akzeptieren zur ersten Orientierung auch eine Kopie oder ein Foto der Verordnung, benötigen für die eigentliche Abrechnung mit der Kasse aber in der Regel das Original.

Häufige Fragen

Kann ich das Muster 4 auch selbst ausfüllen?

Nein. Nur die Praxis oder das Krankenhaus darf das Formular ausstellen und unterschreiben, da die medizinische Notwendigkeit ärztlich bescheinigt werden muss.

Was, wenn ich die Verordnung verliere?

Wenden Sie sich an die ausstellende Praxis. Ob eine Zweitausstellung möglich ist, entscheidet die Praxis im Einzelfall.

Brauche ich für Hin- und Rückfahrt zwei Verordnungen?

Nein, eine Verordnung deckt in der Regel Hin- und Rückfahrt eines Behandlungstermins ab.

Kann die Praxis die Ausstellung verweigern?

Ja, wenn aus ärztlicher Sicht keine medizinische Notwendigkeit für eine Krankenbeförderung besteht – etwa weil öffentliche Verkehrsmittel oder eine private Fahrt zumutbar wären. Sprechen Sie in diesem Fall offen an, warum Sie auf einen Fahrdienst angewiesen sind, damit die Praxis das in ihre Einschätzung einbeziehen kann.

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