Zuzahlung und Befreiung bei Krankenfahrten
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Für jede von der Krankenkasse genehmigte oder als genehmigt geltende Fahrt zahlen Sie eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Fahrpreises – mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten (§ 60 Abs. 2 in Verbindung mit § 61 SGB V). Die Höhe ist unabhängig vom Fahrzeugtyp: Taxi, Mietwagen, Rollstuhl- oder Liegendtransport werden gleich behandelt.
Eine Besonderheit gegenüber anderen Zuzahlungen im Gesundheitswesen: Bei Fahrkosten zahlen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Zuzahlung – die sonst übliche Befreiung für Minderjährige gilt hier nicht.
Die Belastungsgrenze: Wie viel müssen Sie im Jahr maximal zahlen?
Damit Zuzahlungen nicht unbegrenzt belasten, gibt es eine jährliche Belastungsgrenze (§ 62 SGB V). Sie liegt bei
- 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für Versicherte im Allgemeinen,
- 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen für chronisch Kranke in Dauerbehandlung.
Sind nach dem 1. April 1972 geborene chronisch kranke Versicherte den vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen nicht regelmäßig nachgekommen, gilt zunächst die 2-Prozent-Grenze; die reduzierte 1-Prozent-Grenze greift dann erst bei Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm).
Bei der Berechnung zählen die Einnahmen und Zuzahlungen von Ehe- oder Lebenspartner sowie im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern zusammen, abzüglich gesetzlicher Freibeträge.
Rechenbeispiel zur Orientierung: Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro liegt die allgemeine Belastungsgrenze bei 480 Euro im Jahr (2 Prozent). Für chronisch kranke Versicherte in Dauerbehandlung mit demselben Einkommen liegt die reduzierte Grenze bei 240 Euro im Jahr (1 Prozent). Diese Beträge sind rein rechnerische Beispiele – Ihre persönliche Grenze hängt von Ihrem tatsächlichen Haushaltseinkommen und den gesetzlichen Freibeträgen ab, die Ihre Krankenkasse für Sie ermittelt.
Warum die Belastungsgrenze bei Dauerbehandlungen besonders wichtig ist
Wer regelmäßig zur Dialyse, Chemotherapie oder Strahlentherapie fährt, kommt schnell auf viele Einzelfahrten im Jahr. Bei zwei bis drei Fahrten pro Woche und jeweils bis zu 10 Euro Zuzahlung können sich die Kosten innerhalb weniger Monate summieren. Gerade bei planbaren Dauerbehandlungen lohnt es sich deshalb, die Zuzahlungsbelege von Anfang an konsequent zu sammeln – zum Beispiel in einem eigenen Ordner oder einer Klarsichthülle – und den Antrag auf Befreiung zu stellen, sobald absehbar ist, dass die Grenze im laufenden Jahr erreicht wird.
Sind Sie über der Grenze? So beantragen Sie die Befreiung
Sobald Ihre Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr die Belastungsgrenze erreichen, stellt Ihre Krankenkasse auf Antrag eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus. Sammeln Sie dafür die Belege bzw. Quittungen aller im Jahr geleisteten Zuzahlungen – nicht nur für Fahrkosten, auch für Arzneimittel, Heilmittel und stationäre Aufenthalte zählen mit. Reichen Sie die Belege zusammen mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein; die meisten Kassen bieten dafür ein eigenes Formular an.
Was zählt sonst noch zur Zuzahlung?
Zur besseren Einordnung: Auch für Arzneimittel und Heilmittel gilt dieselbe Grundformel von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Bei stationären Aufenthalten zahlen Sie stattdessen pauschal 10 Euro je Kalendertag, begrenzt auf 28 Tage im Jahr. Diese Beträge zählen bei der Ermittlung der Belastungsgrenze zusammen.
Häufige Fragen
Muss ich die Zuzahlung direkt beim Fahrdienst bar bezahlen?
Das handhaben Fahrdienste unterschiedlich – manche ziehen die Zuzahlung direkt ein, andere stellen sie in Rechnung. Fragen Sie vorab nach dem genauen Ablauf.
Gilt die Belastungsgrenze automatisch, oder muss ich etwas tun?
Nein, Sie müssen die Befreiung aktiv bei Ihrer Krankenkasse beantragen und die Zuzahlungsbelege einreichen. Die Kasse rechnet nicht automatisch mit.
Was, wenn ich schon zu Jahresbeginn absehbar über der Grenze liege, etwa wegen Dialyse?
Sprechen Sie Ihre Krankenkasse aktiv an – bei absehbar hoher Dauerbelastung ist eine frühzeitige Befreiung oder ein vereinfachtes Verfahren häufig möglich.
Zählt die Zuzahlung für Familienmitglieder zusammen?
Ja, Zuzahlungen und Einnahmen von Ehe- oder Lebenspartner und im Haushalt lebenden Kindern werden bei der Belastungsgrenze gemeinsam betrachtet.
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Zur SucheErstellt vom Team eines niedersächsischen Taxi- und Krankenfahrtunternehmens mit täglicher Abrechnungspraxis mit den gesetzlichen Krankenkassen.