Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend: Welcher Fahrdienst passt zu wem?

Drei Beförderungsarten, ein Ziel: sicher ankommen

Nicht jede Krankenfahrt sieht gleich aus. Je nachdem, wie beweglich Sie sind und wie Sie sitzen oder liegen können, kommt eine andere Fahrzeugausstattung infrage. Welche das ist, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin und vermerkt es auf der Verordnung (Muster 4) – Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern, sollten aber wissen, was die Begriffe bedeuten, wenn Sie einen Fahrdienst anrufen.

Rollstuhltransport

Beim Rollstuhltransport bleiben Sie in Ihrem eigenen oder einem vom Fahrdienst gestellten Rollstuhl sitzen. Das Fahrzeug ist mit einer Rampe oder einem Hebelift ausgestattet, der Rollstuhl wird im Fahrzeug fest verzurrt. Diese Beförderungsart eignet sich, wenn Sie zwar nicht mehr laufen, aber sicher sitzen können und keinen Umstieg in einen anderen Sitz benötigen.

Tragestuhl

Ein Tragestuhl-Transport kommt vor allem dort zum Einsatz, wo Treppen oder enge Zugänge einen Rollstuhl unmöglich machen – etwa in Altbauwohnungen ohne Aufzug. Sie werden dabei sitzend in einem speziellen, tragbaren Stuhl von der Wohnungstür bis zum Fahrzeug getragen und dort gesichert. Tragestuhl-Transport eignet sich für Personen, die zwar sitzen, aber keine längeren Strecken mehr laufen oder Treppen nicht mehr selbst bewältigen können.

Liegendtransport

Müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen durchgehend liegen, kommt der Liegendtransport zum Einsatz. Das Fahrzeug verfügt über eine Trage bzw. Liege, auf der Sie während der gesamten Fahrt liegen bleiben. Diese Beförderungsart wird verordnet, wenn Sitzen medizinisch nicht möglich oder nicht zumutbar ist – etwa nach bestimmten Operationen oder bei stark eingeschränktem Kreislauf.

Abgrenzung: Krankenfahrt oder Krankentransport?

Rollstuhl-, Tragestuhl- und Liegendtransport zählen zu den sogenannten Krankenfahrten: Das Fahrzeug ist speziell ausgestattet, es begleitet Sie aber kein medizinisches Fachpersonal. Reicht diese Ausstattung nicht aus, weil während der Fahrt eine medizinische Betreuung notwendig ist, verordnet der Arzt stattdessen einen Krankentransport im Krankentransportwagen (KTW) mit geschultem Personal an Bord. Für akute Notfälle ist der Rettungswagen zuständig, keine Krankenfahrt.

Darf mich eine Begleitperson begleiten?

In vielen Fällen ist eine Begleitperson auf der Fahrt möglich, insbesondere wenn Sie beim Ein- und Aussteigen Unterstützung brauchen, minderjährig sind oder aus anderen Gründen auf Begleitung angewiesen sind. Ob und in welchem Umfang das im konkreten Fahrzeug geht, hängt vom Platzangebot ab – klären Sie das am besten direkt bei der Bestellung mit dem Fahrdienst.

Sicherheit im Fahrzeug

Rollstühle werden im Fahrzeug über fest verbaute Rückhaltesysteme gesichert, nicht mit einfachen Gurten aus dem Baumarkt. Seriöse Fahrdienste schulen ihr Personal regelmäßig darin, Rollstühle, Tragestühle und Liegen korrekt zu verzurren und Sie selbst zusätzlich anzugurten. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr eigener Rollstuhl oder Ihr Hilfsmittel für die vorgesehene Sicherung geeignet ist, sprechen Sie das vorab an.

Wie erfahre ich, was für mich richtig ist?

Die Einschätzung trifft die Praxis, die die Verordnung ausstellt – sie kennt Ihren gesundheitlichen Zustand. Wenn Sie unsicher sind, ob eine geplante Fahrt mit Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend erfolgen sollte, sprechen Sie das aktiv bei der Verordnung an. Beim Fahrdienst selbst hilft ein kurzer Anruf vor der ersten Fahrt: Schildern Sie kurz Ihre Situation (Wohnung mit oder ohne Aufzug, Gehfähigkeit, besondere Hilfsmittel), dann kann der Fahrdienst das passende Fahrzeug einplanen.

Häufige Fragen

Kann ich mit meinem eigenen Rollstuhl mitfahren?

In der Regel ja – die meisten Fahrzeuge sind für gängige Rollstuhlgrößen mit Rampe oder Hebelift ausgestattet. Bei einem sehr großen oder schweren Elektrorollstuhl fragen Sie vorab nach, ob das konkrete Fahrzeug geeignet ist.

Wer trägt mich beim Tragestuhl-Transport?

Geschultes Fahrpersonal des Fahrdienstes. Für Treppentransporte gelten besondere Sorgfalts- und Sicherheitsvorgaben, an die sich seriöse Anbieter halten.

Muss ich für Liegendtransport ein größeres Fahrzeug bestellen?

Nein, das ergibt sich automatisch aus der Verordnung. Der Fahrdienst plant für Liegendtransporte ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug ein.

Was, wenn sich mein Zustand zwischen zwei Fahrten ändert?

Informieren Sie sowohl die verordnende Praxis als auch den Fahrdienst rechtzeitig vor der nächsten Fahrt, damit die passende Beförderungsart geplant werden kann.

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